Vertragliche Bedingungen

1. Haftpflicht:

Der verantwortliche Leiter bzw. der Verband/Verein ist in vollem Umfang haftpflichtig. Er/Sie ist für die Einhaltung der Hausordnung und der Absprachen bzw. der Anweisungen des Bauhaus verantwortlich. Alle genutzten Materialien/Geräte etc. sind ordnungsgemäß zu behandeln und zurückzugeben.

2. Aufsicht:

Die haftpflichtige Person muss über die gesamte Länge der Veranstaltung/Raumnutzung Aufsicht führen bzw. einen ordnungsgemäßen Ablauf gewährleisten. Ist der Veranstalter selbst erst 18 Jahre alt, muss eine weitere erziehungsberechtigte Person die Veranstaltung betreuen. Bei jeder Veranstaltung steht dem Veranstalter ein Mitarbeiter des Hauses als Ansprechpartner zur Verfügung; er/sie übernimmt keine Aufsicht über die Veranstaltung! Die Veranstaltung ist ausschließlich privat. Es darf kein Eintritt erhoben werden. Alle Personen müssen persönlich eingeladen sein. Die Mitarbeiter des Bauhaus behalten sich vor, ggf. eine Liste der eingeladenen Personen zu verlangen.

3. Einhaltung der Nachtruhe:

Die Lautstärke der Musik ist so zu regeln, dass weder Nachbarn noch andere Personen gestört werden, anderenfalls kann die Aufsicht des Bauhaus die Bedienung der Anlage übernehmen. Bei Nichteinhaltung der Absprachen kann die Aufsicht des Bauhaus die Veranstaltung abbrechen. Sowohl während der Veranstaltung als auch im Anschluss daran ist vor dem Haus und auf der Straße auf die Einhaltung der Nachtruhe zu achten. Gäste sind gegebenenfalls darauf hinzuweisen.

4. Alkohol:

Der Ausschank von alkoholhaltigen Getränken richtet sich nach dem Jugendschutzgesetz (JSchG); d.h. Ausschank von weinhaltigen Getränken und Spirituosen (auch weinhaltige Mischgetränke/Spirituosen) ist nur an Personen ab 18 Jahren gestattet. Bier und bierhaltige Mischgetränke dürfen an Personen ab 16 Jahren ausgeschenkt werden. Außerdem ist der Ausschank so zu regeln, dass die Veranstaltung einen ordnungsgemäßen Verlauf nimmt, d.h. dass die geladenen Personen sowie der Veranstalter über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung zurechnungsfähig sind, die Aufsicht des Café bauhaus in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht behindert oder belästigt wird oder über das Maß ihrer Tätigkeit hinaus in Anspruch genommen wird, die Einrichtung dadurch keinerlei Schaden (Räumlichkeiten und Gegenstände) nimmt bzw. der gute Ruf des Hauses in Mitleidenschaft gezogen wird.
Im Falle von Missbrauch alkoholischer Getränke sind die Mitarbeiter des Bauhaus berechtigt

  • alkoholhaltige Getränke einzuziehen
  • Personen von der Veranstaltung auszuschließen
  • die Veranstaltung zu beenden.

5. Reinigung:

Die Räumlichkeiten sind in den Zustand zu versetzen, der vor der Vermietung geherrscht hat. Als Reinigungszeit ist je nach Verschmutzung eine Dauer von mind. 1 Std. einzukalkulieren. Reinigungsgeräte und -mittel werden zur Verfügung gestellt. Müll und Flaschen müssen selbst entsorgt werden. Müllsäcke etc. müssen selbst mitgebracht werden!

6. Absagen:

Bei Absage der vertraglich vereinbarten Veranstaltung werden folgende Stornokosten fällig:

  • bis 7 Tage vorher 25%
  • bis 3 Tage vorher 50%
  • bis 1 Tag vorher 75%

7. Höhere Gewalt:

Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl das Café bauhaus als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen (§651 j BGB).

8. Kaution:

Die Kaution dient dem Bauhaus als Sicherheit bei auftretenden Mängeln infolge von Zerstörung, Verschmutzungen oder anderweitigen Vertragsüberschreitungen. Auf Missstände, die während der Vermietung eingetreten sind, hat der Veranstalter selbständig aufmerksam zu machen! Die Begleichung von entstandenen Mängeln wird nach folgenden Richtlinien vorgenommen:

  • Zerstörte Gegenstände werden vom Bauhaus in gleicher Form ersetzt; die Kosten trägt der Veranstalter.
  • Die Beseitigung von Verunreinigungen, die durch die Veranstaltung entstanden und nicht ordnungsgemäß beseitigt worden sind, werden der Reinigungsfachkraft des Bauhaus mit 20,- € pro Stunde vergütet.
  • Zusätzliche Mietzeit, die über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus geht, wird mit 20,- € pro Stunde berechnet.
  • Wird der Mitarbeiter des Bauhaus über das Maß hinaus in Anspruch genommen (z.B. hinsichtlich der Aufsichtsführung, bei Streitigkeiten, bei Aufräum- oder Putztätigkeiten), ist dies mit 20,- € pro Stunde zu vergüten.